Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 21.02.2022 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Holzkirchen

 

 

 

§ 1

 

 

(1)          § 10 Abs. 1 Satz 2 -Schmutzwassergebühr- erhält folgende Fassung:

 

                Die Gebühr beträgt 3,20 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

(2)          § 10 a Abs. 10 -Niederschlagswassergebühr- erhält folgende Fassung:

 

                Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,60 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.

 

§ 2

 

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.

 

 

 

 

 

Holzkirchen, 00.00.2022

 

Gemeinde Holzkirchen

 

 

(Siegel)

 

 

Bachmann

1. Bürgermeister