Sitzung: 09.05.2022 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Gemeinde Holzkirchen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 21.02.2022 folgende
SATZUNG
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
der
Gemeinde Holzkirchen
§ 1
(1) § 10 Abs. 1 Satz 2 -Schmutzwassergebühr- erhält folgende
Fassung:
Die Gebühr beträgt 3,20 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
(2) § 10 a Abs. 10 -Niederschlagswassergebühr- erhält folgende
Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,60 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.
Holzkirchen, 00.00.2022
Gemeinde Holzkirchen
(Siegel)
Bachmann
1. Bürgermeister